Häufige Fragen
Wer kann in der Trifelsruhe beigesetzt werden?
In der Trifelsruhe kann grundsätzlich jede Person als Urne beigesetzt werden, unabhängig von Konfession, Wohnort oder Staatsangehörigkeit. Voraussetzung ist eine Einäscherung, da ausschließlich Urnenbeisetzungen möglich sind. Das Nutzungsrecht an einem Urnenplatz kann bereits zu Lebzeiten erworben werden.
Wie lange gilt das Nutzungsrecht?
Das Nutzungsrecht wird für einen Zeitraum von maximal 99 Jahren, gerechnet vom Gründungsjahr 2008, einschließlich der gesetzlichen Mindestruhezeit verliehen.
Muss ich die Grabstätte pflegen?
Nein. Die Grabpflege übernimmt die Natur. Das ist besonders für Familien hilfreich, deren Angehörige nicht in der Nähe wohnen.
Welche Urnen sind erlaubt?
Es werden ausschließlich biologisch abbaubare Urnen der Trifelsruhe verwendet.
Kann ich eine Grabstätte schon zu Lebzeiten aussuchen?
Ja. Wir vereinbaren gern einen Termin, bei dem Sie Bäume und Findlinge vor Ort anschauen können. Im interaktiven Lageplan können Sie sich vorab umsehen.
Darf ich Blumen oder Grabschmuck niederlegen?
Die Naturbegräbnisstätte Trifelsruhe ist ein naturbelassener Wald, mit der Zweckbestimmung „Friedhof“. Es ist Ziel, diesen Zustand zu erhalten und lediglich die Natur walten zu lassen. Grabpflege im herkömmlichen Sinne oder das Ablegen von Blumen oder anderen Dingen ist grundsätzlich untersagt.
Wie erkenne ich die Grabstätte meiner Angehörigen?
Jedes Naturmerkmal trägt ein ovales Schild mit Nummer. Auf Wunsch bringen wir ein kleines oder großes persönliches Gedenkschild in Efeublattform mit Namen, Symbol oder Vers an.
Wie komme ich zur Trifelsruhe?
Die Trifelsruhe liegt an der Trifelsstraße (K2) in Annweiler am Trifels, mit Besucherparkplatz. Die Buslinie 527 hält an der Haltestelle Trifelsruhe.