FORMALITÄTEN - WORAN SIE DENKEN SOLLTEN

Formalitäten und Dokumente im Rahmen der Vorsorge:

  • Wichtige Dokumente in einer Akte zusammenführen (Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder rechtskräftiges Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des letzten Ehepartners, falls der Verstorbene verwitwet war, Rentenversicherungsnummer).
  • Wenn im Rahmen der Vorsorge bereits das Nutzungsrecht für ein Urnengrab erworben wurde, die Dokumente über den Erwerb bzw. Urkunde bereithalten (Bestattungsvorsorge).
  • Adressen der Gas- und Wasserversorger sowie z.B. Adressen von Verlagen bei Abonnements von Zeitungen, Telefonanschlussanbieter,  Auto und Kfz-Versicherung, andere Versicherungen sowie von Banken und Sparkassen zusammenfassen.
  • Mögliche Vereinsmitgliedschaften dokumentieren.
  • Für eine Einäscherung sollte eine schriftliche Willenserklärung erstellt werden.
  • Ggf. Testament erstellen und bereithalten (eigenhändiges oder öffentliches Testament), in dem auch der Hinweis dokumentiert werden kann, wo und wie die Bestattung erfolgen soll.
  • Ggfl. Patientenverfügung erstellen.
  • Die Person, die die spätere Totensorge übernehmen soll, über den Ort der vorbereiteten Dokumente informieren.

 In den ersten Stunden nach Eintritt des Todes:

  • Einen Arzt benachrichtigen und den Totenschein ausstellen lassen.
  • Anzeige des Todes beim Standesamt (spätestens am folgenden Werktag!).
  • Bei Wunsch Benachrichtigung der zuständigen Kirchengemeinde zur Aussegnung.
  • Ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauftragen.
  • Wichtige Dokumente bereithalten (Bestattungsvorsorge, Willenserklärung, Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder rechtskräftiges Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des letzten Ehepartners, falls der Verstorbene verwitwet war, Rentenversicherungsnummer).
  • Für die Einäscherung müssen neben der Sterbeurkunde (Ausstellung durch das Standesamt) eine schriftliche Willenserklärung des nächsten Angehörigen oder eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft vorliegen.

 Innerhalb von 36 Stunden nach dem Todesfall:

  • Naturbegräbnisstätte oder Friedhof auswählen, wenn nicht schon im Rahmen der Vorsorge geschehen.
  • Rahmen und Terminfestlegung für die Trauerfeier und Beisetzung mit der Naturbegräbnisstätte (Friedhof) und ggfl. Pfarrer oder Trauerredner vereinbaren.
  • Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen.
  • Bestattungsgenehmigung im zuständigen Standesamt der gewählten Naturbegräbnisstätte oder des Friedhof beantragen und ausstellen lassen.
  • Die Ausgestaltung der Trauerfeier regeln.
  • Die Todesanzeige planen.
  • Mit dem Pfarrer, Priester oder Trauerredner den Inhalt der Trauerrede besprechen.
  • Benachrichtigung der Krankenkasse, Lebensversicherung und Sterbekasse.
  • Den Tod eines Rentenempfängers beim Postrentendienst melden.
  • Rentenanspruch geltend machen.
  • Den Sterbefall beim Arbeitgeber melden.

Nach der Trauerfeier/Beisetzung:

  • Ggf. Wohnung kündigen.
  • Ggf. Nachsendeantrag bei der Post veranlassen.
  • Ggf. Abstellen von Gas und Wasser.
  • Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen.
  • Versicherungen und Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden.
  • Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern.
  • Die Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen.
  • Mögliche Vereinsmitgliedschaften kündigen.
  • Danksagung per Inserat oder Brief.
  • Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen (Sterbeurkunde, Grabnutzung usw.).
  • Jedes aufgefundene Testament muss beim Nachlassgericht abgeliefert werden. Das abgelieferte oder das in amtlicher Verwahrung befindliche Testament wird vom Nachlassgericht eröffnet, und die Erben werden benachrichtigt. Die Kosten einer angemessenen Beisetzung haben die Erben zu tragen.
  • Den Erbschein beim Nachlassgericht beantragen (bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten einschalten).